Photodynamische Therapie (PDT)

Die Photodynamische Therapie (PDT) ist ein nichtinvasives, ambulantes Verfahren zur Behandlung der aktinischen Keratose (Vorstufe weißer Hautkrebs) und stellt eine vollwertige Alternative zu den operativen Verfahren dar. Die PDT kombiniert den Einsatz einer Lichtquelle mit einer lichtaktivierbaren Substanz. Im Rahmen der PDT werden gezielt die kranken Hautzellen zerstört und gleichzeitig das gesunde umliegende Gewebe geschont.

Im Vergleich zu den herkömmlichen Operationen handelt es sich bei der PDT um eine nichtinvasive und patientenfreundliche Anwendung. Die topischen Therapieverfahren dagegen setzen eine hohe Compliance und gewisse Expertise der Patienten bei der Anwendung voraus. Zudem zeigen topische Therapieverfahren deutlich niedrigere Langzeit-Abheilungsraten als die PDT.

Gleichzeitig zeigt die PDT in der Regel deutlich bessere kosmetische Ergebnisse und hinterlässt zumeist keine sichtbaren Narben. Mit der photodynamischen Therapie ist zudem eine großflächige Behandlung möglich. Der große Vorteil daran ist, dass neben der eigentlichen Läsion auch weitere Sonnenschäden wie die oft über größere Areale versprengten Verhornungen der aktinischen Keratosen in ihrer Gesamtheit erfasst und behandelt werden können. Außerdem können Läsionen, die nicht mit dem bloßen Auge sichtbar sind, umfassend und nachhaltig behandelt werden.

Aktinische Keratose ist eine durch UV-Licht verursachte chronische Schädigung der verhornten Oberhaut und tritt überwiegend an lichtexponierten Hautarealen wie z.B. an Kopf- und Halsregionen, Dekolleté, Armen sowie den Handrücken auf. Die aktinische Keratose wird als Carcinoma in situ, einer Vorstufe des hellen Hautkrebs angesehen und gehört Sie zu den Top 10 Diagnosen in dermatologischen Praxen.

Bis zu 10% der Patienten mit aktinischen Keratosen entwickeln ein Plattenepithelkarzinom. Das Plattenepithelkarzinom ist der zweithäufigste Hauttumor, der mit einer Neuerkrankungsrate von ca. 70.000/Jahr in Deutschland einhergeht.

Die PDT wird derzeit nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen und ist in diesem Fall eine Zuzahlleistung.
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